SEPA-Lastschrift
Der jährliche Mitgliedsbeitrag und der optionale zusätzliche Spendenbeitrag ist/sind erstmal direkt zum 1. des nach Eintritt folgendem Monats, sonst zum 01.04. eines jeden Jahres, fällig. Sollte die Fälligkeit auf einen Feiertag oder Wochenende fallen, so erfolgt die Lastschrift am folgenden Geschäftstag. Selbstverständlich stellen wir für Mitgliedsbeiträge und Spenden die Spendenbescheinigungen aus.